Text für unterschiedliche Ausgabemedien

Andreas Baumert

Einleitung

In der Literatur und in Vorträgen über die Online-Dokumentation wird darauf hingewiesen, daß die papierne Dokumentation sich erheblich von der elektronischen unterscheiden müsse, die unterschiedlichen Medien auch unterschiedlicher Texte bedürften.

William Horton, der wohl bekannteste Autor zu diesem Thema, sagt sinngemäß: Wenn man einen für die Wiedergabe auf Papier geschriebenen Text online präsentiert, sei das noch lange keine Online-Dokumentation.

Diese Auffassung ist für jeden, der professionell mit Sprache arbeitet, zunächst einleuchtend. Auch wenn wir didaktische Aspekte völlig unberücksichtigt lassen, wissen wir doch, daß jeder Text dem Leser Orientierungsmöglichkeiten und Verweisstrukturen bietet, die sich an der Art der Darbietung orientieren. Man könnte so behaupten, daß Textdesign immer medienabhängig sein müsse.

Die pointierte Form "Textdesign ist medienabhängig" steht in einem bizarren Kontrast zu sehr unterschiedlichen Bemühungen, Texte in Bausteinen vorzuhalten, diese zu standardisieren und den technischen Text ganz allgemein von den Medien der Wiedergabe zu lösen. Texte sollen auch losgelöst werden von den Instrumenten der Erfassung und Verarbeitung, etwa Textverarbeitungs- oder DTP-Programmen. Die verschiedenen Normen der ISO, die meist unter dem Stichwort SGML diskutiert werden, lassen eine ganz andere Entwicklungsrichtung vermuten, aus der ich für die Software-Industrie die folgenden Forderungen für die Zukunft ablese:

Die Einschränkung auf die Software-Industrie ist aus mehreren Gründen geboten. Gehen wir von einem typischen Software-Produkt für den industriellen Einsatz aus, in dem

In diesem Fall wissen die Anwender um die Komplexität des Produktes und sind auch bereit, eine Dokumentation zu benutzen, um Funktionalitäten sachgerecht anwenden zu können. Diese Anwender sind auch darin geübt, sich mit Texten auseinanderzusetzen.

Für andere Szenarien, in denen andere Produkte eingesetzt werden, etwa eine Straßenbaumaschine, ein wehrtechnisches Gerät, eine Reinigungsmaschine, ein Kaffeeautomat usw. gelten völlig andere Voraussetzungen.

Letzte Änderung: 16AUG12
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